Rürup-Rente
Nicht nur für Selbstständige und Freiberufler
Durch die Rürup-Rente – auch „Basis-Rente“ genannt – können Selbstständige und Freiberufler eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufbauen. Die staatliche Förderung besteht hier im Unterschied zur Riester-Rente nicht aus direkten Zulagen, sondern aus Steuerersparnissen.
Hartnäckig hält sich das Vorurteil, dass die Rürup-Rente nur für Selbstständige oder Freiberufler in Frage käme. Dies stimmt jedoch nicht: Auch für gut verdienende Angestellte oder Beamte kann sie ein interessantes Angebot darstellen. Denn Beamte und Angestellte profitieren dadurch, dass sie die Rürup-Beiträge bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze steuerlich absetzen können.
Welche Argumente in Ihrem Fall für oder ggf. gegen die Rürup- oder Basisrente sprechen, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.