Testamentsvollstreckung
Als Testamentsvollstrecker übernimmt ICFB die langfristige Verantwortung, das Vermögen des Erblassers ordnungsgemäß nach dessen letztem Wunsch zu verwalten. Ebenfalls wird der letzte Wille gemäß Testament des Erblassers, unter Anderem dessen Vermächtnisse, umgesetzt.
Im Falle einer dauerhaften Beauftragung im Hinblick auf den Sonderfall eines Behinderten-Testaments, erfolgt die Vollstreckung bis zum Eintritt und der Abwicklung der Nacherbschaft, die durch den Sterbefall des bis dahin mit den Erträgen des Vermögens bedachten behinderten Menschen auflebt.