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Ohne Versicherungsvergleich und Versicherungsberatung ist es schwer, die richtige Lebensversicherung oder Rentenversicherung zu finden.
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen können attraktive Anlageformen sein. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das individuell richtige Angebot per Versicherungsvergleich und Versicherungsberatung ermittelt wurde.
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sollten in einem Versicherungsvergleich durch eine unabhängige Versicherungsberatung ausgewählt werden.
Bei der Kapitallebensversicherung mit Vertragsabschluss ab 01.01.2005 gilt: Bei Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren nach Abschluss ist nur die Hälfte des Ertrages (Leistung minus gezahlter Beiträge) steuerpflichtig. Ansonsten besteht volle Steuerpflicht.
In der Regel bietet diese Versicherung die Möglichkeit, statt Kapital eine Rentenzahlung zu vereinbaren. Dies hat den Reiz, damit zu Rentenbeginn nur den Ertragsanteil versteuern zu müssen. Konsequenz: Es greift die steuerlich günstige Regel für die Private Rentenversicherung, als wäre diese zu Beginn abgeschlossen worden.
Private Rentenversicherung
Bei Vertragsabschluss ab 01.01.2005 gilt: Die Beitragszahlung erfolgt aus dem versteuerten Einkommen. Nach Rentenbeginn ist gemäß Sozialrecht nur ein sehr geringer Teil zu versteuern, der so genannte Ertragsanteil. Von der Rente bei Vollendung des 65. Lebensjahres werden nur 18% mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Um für Sie die günstigste Lösung zu finden ist eine individuelle Beratung erforderlich.



