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Bausparen – ICFB verhilft Ihnen zu einem attraktiven Bausparvertrag einer Bausparkasse.

Bausparen mit dem Bausparvertrag einer Bausparkasse bietet attraktive Darlehenszinsen und kann staatlich gefördert werden.

Bausparen und Bauspardarlehen bieten Sparern eine attraktive Sparanlage und die Möglichkeit, mit einem angesparten Kapitalbetrag ein attraktives Darlehen zu festen Konditionen zu erhalten und zu finanzieren. Im Rahmen eines Immobilienkaufes sollte jedoch immer im Voraus die Belastung für den späteren Kreditnehmer geprüft werden. Auch die Höhe der Bausparsumme sollte angemessen sein, um die Sicherheit der Finanzierung zu gewährleisten.

Der Staat fördert die Kapitalbildung durch Bausparkassen unter bestimmten Bedingungen: Der Antragsteller für einen Bausparvertrag muss eine mindestens 16 Jahre alte natürliche Person sein, die in Deutschland unbegrenzt steuerpflichtig ist; die Mindestsparrate beträgt jährlich 50 Euro; für Vollwaisen existiert keine Altersgrenze.

Die vom Einkommen und anderen Vorgaben abhängige Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage ermöglicht während der Förderung eine verbesserte Rendite. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Wohnungsbauprämienberechtigung ist seit dem 01.01.2009 die wohnwirtschaftliche Verwendung der Förderung. 

Bei der Arbeitnehmersparzulage ist die Höhe des zu versteuernden Einkommens das entscheidende Kriterium für die Gewährung. 

Stand 2009: Basis für die Einkommensgrenzen ist das zu versteuernde Einkommen (je nach Freibeträgen kann das Bruttoeinkommen höher sein).