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Speziell für rentenversicherungspflichtige Anleger wurde die Riester-Rente konzipiert.

ICFB klärt gern für Sie die Frage nach Ihrer Förderberechtigung für die Riester-Rente.

Die so genannte Riester-Rente ist für einen breiten zulagenberechtigten Personenkreis geschaffen, überwiegend für rentenversicherungspflichtige Anleger. Ihre Riester Förderberechtigung überprüfen wir auf Wunsch gerne für Sie.

Gerne überprüfen wir für Sie unverbindlich und kostenfrei, ob es für Sie, auch unter steuerlichen Aspekten, lohnt eine Riester-Rente abzuschließen.

Im Rahmen der Günstigerprüfung wird bei der Steuererklärung geprüft, ob der Sonderausgabenabzug für den Förderberechtigten gegebenenfalls günstiger ist als die Zulage im Rahmen der Riester Förderung. 2009 liegt die Grenze der Förderung bei einer jährlichen Einzahlung des Berechtigten in Höhe von 2.100, dies ist auch relevant für die mögliche Steueranrechnung im Rahmen der Günstigerprüfung.

Die Zulage für das „Riestern“ erhalten Sie für die Zahlung von 4 % des Bruttogehaltes des Vorjahres. Für Ledige sind 154 Euro Förderung vorgesehen, für Ehepaare demnach 308 Euro Förderung. Bis 2007 geborene Kinder erhalten 185 Euro, nach dem 01.01.2008 geborene Kinder bekommen 300 Euro. 

Sowohl die Riester-, als auch die Rürup-Rente sind sogenannte Leibrenten. Vom Beginn der Rentenzahlung an wird die Rente voll versteuert. Es existiert jedoch eine Wahlmöglichkeit, sich 30 % des Kapitals ohne Verlust der Zulagen auszahlen zu lassen. Jedoch besteht auch hier die volle Steuerpflicht. Alle Verträge sind zertifiziert mit der Konsequenz, dass zumindest die gezahlten Beiträge und Zulagen zu Rentenbeginn garantiert sind.

Nur zertifizierte Riester-Verträge erhalten die staatliche Förderung. Die Zertifizierung garantiert dem Sparer mindestens die Auszahlung der geleisteten Beiträge und der erhaltenen Zulagen.

Ab 2010 erlaubt das Eigenheimrentengesetz Riester Guthaben ab der Auszahlungsphase zur Entschuldung der selbstgenutzten Immobilie zu verwenden. Der bisherige Mindestbetrag von 10.000 Euro fällt ab 2010 weg.
Um diesen Wohn-Riester Vorteil zu nutzen, ist ein formloser Antrag an die Zentrale Stelle für Altersvermögen, Abkürzung ZfA, zu stellen. 
Um für Sie die günstigste Lösung zu finden ist eine individuelle Beratung erforderlich.