Private Rentenversicherung, Privatrente, Altersvorsorge, lebenslange Rente, Kapitalauszahlung

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Eine private Rentenversicherung mit Anspruch auf lebenslange Rentenzahlung ist ein wichtiger Teil Ihrer Altersvorsorge.

In der Ansparphase Ihrer privaten Rentenversicherung für Ihre Altersvorsorge haben Sie die Wahl zwischen einer klassischen Versicherungspolice oder einer Fondspolice.

Für Ihre Altersvorsorge erwerben Sie mit einer privaten Rentenversicherung Anspruch auf eine lebenslange Rente. Sie haben in der Ansparphase Ihrer Privatrente die Wahl zwischen einer klassischen Versicherungspolice oder einer Fondspolice. Während der Ansparphase sind in der Regel Verfügungen mit üblicher Besteuerung möglich. Ebenso können Zuzahlungen ab einem Mindest- bis zu einem Höchstbetrag erfolgen.

Vor Rentenbeginn erfolgt im Todesfall abhängig von dem jeweiligen Überschusssystem die Auszahlung des Guthabens/Beiträge und eventueller zusätzlicher Überschüsse. Bei Fälligkeit des Vertrages haben Sie die Möglichkeit, sich statt einer Rentenzahlung das Kapital komplett auszahlen zu lassen. Machen Sie von der Kapitalauszahlungsmöglichkeit (Bei der Kapitallebensversicherung mit Vertragsabschluss ab 01.01.2005 gilt: Bei Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren nach Abschluss ist nur die Hälfte des Ertrages (Leistung minus gezahlter Beiträge) steuerpflichtig. Ansonsten besteht volle Steuerpflicht.) keinen Gebrauch, zahlt Ihnen der Versicherer klassisch eine lebenslange (Leib-)Rente. Im vorzeitigen Todesfall ab Rentenbeginn bietet eine variabel zu vereinbarende Rentengarantiezeit eine Absicherung für die Erben. Die Rentengarantiezeit ist in der Regel zeitlich begrenzt. Oftmals werden maximal 20 Jahre Rentenzahlung ab Rentenbeginn garantiert. Neben der Rentenhöhe ist die Garantiezeit ein wesentlicher Vergleichsfaktor. Eine überlegenswerte Alternative sind Fonds-Renten mit Rentengarantie bis zum Todesfall und Auszahlung des bei Tod verbliebenen Guthabens an die Erben. 

Vertragsabschluss ab 01.01.2005: Die Beitragszahlung erfolgt aus dem versteuerten Einkommen. Für Selbständige, Freiberufler und Beamte kann sich eine Anrechenbarkeit bei Vorsorgeaufwendungen ergeben, falls die Grenze nicht ohnehin ausgeschöpft ist.

Nach Rentenbeginn (Sozialrecht) ist nur ein sehr geringer Teil zu versteuern, der so genannte Ertragsanteil. Von der Rente bei Vollendung des 65. Lebensjahres werden nur 18 % mit dem persönlichen Steuersatz besteuert - Vertragsabschluss ab 01.01.2005.

Um für Sie die günstigste Lösung zu finden ist eine individuelle Beratung erforderlich.