Basisrente, Rürup-Rente- geeignet für Selbstständige, Freiberufler, Gutverdienende, Leibrente, lebenslange Zahlung, Steuern sparen, Steuervorteil

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Für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdienende eignet sich besonders die sogenannte Rürup-Rente als Basisrente.

Die Basisrente in der Version der Rürup-Rente ist eine Leibrente, die nach Rentenbeginn lebenslang gezahlt wird.

Die sogenannte Rürup Rente ist die Basisrente, die sich speziell für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdienende eignet. Es handelt sich hierbei um eine Leibrente, was nach Rentenbeginn zur Folge hat, dass die Rente lebenslang gezahlt wird. Im Falle des Ablebens gehen auch in der Ansparphase das Kapital verloren. Um dies zu vermeiden können Verheiratete einen Hinterbliebenenschutz einbauen. 

Wer eine hohe Lebenserwartung hat, profitiert von der Rürup Rente als Versorgungsweg. Weiterer Vorteil: Über das im Vertrag vorhandene Vermögen erfolgt keine Anrechnung auf ALG II (Harz IV). Vom Zeitpunkt des Rentenbezugs ist allerdings die Rente über der Pfändungsfreigrenze pfändbar. 

Rürup-Rente mit Vertragsabschluss ab 01.01.2005: Beiträge zur Basisrentenversicherung, auch Rürup-Rente genannt, können im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bezogen auf Alleinstehende gilt (für Ehepaare verdoppeln sich die entsprechenden Sätze): Bis 2025 sind p.a. 20.000 Euro anrechenbar, die Übergangsregelung ermöglicht 2010 einen Sonderausgaben-Ansatz von 70 %, bezogen auf 20.000 Euro. Dieser Satz steigt bis 2025 linear mit p.a. 2 % auf 100% von 20.000 Euro. Besteht eine Rentenversicherung bei einem berufsständischen Versorgungswerk, sind diese Beiträge, wie die zur gesetzlichen Rentenversicherung, ebenso auf diese Grenzen anzurechnen. Für Mitglieder eines Versorgungswerkes ist daher zu prüfen, ob sich eine Basis-Rente zur Nutzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Altersversorungsaufwendungen überhaupt ergibt. 

Den steuerlichen Vergünstigungen in der Ansparphase folgt die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase. Der Vorteil besteht in der Erwartung einer niedrigen Besteuerung bei Rentenbezug durch niedrigere Steuersätze im Alter. Die Übergangsregelung führt 2010 zu einer Besteuerung von 60 % der Rente mit dem persönlichen Steuersatz. Bis 2020 steigt der Satz um 2 % p.a., danach bis 2040 um jährlich 1 % bis zur vollen Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.  

Gerne überprüfen wir für Sie unverbindlich und kostenfrei, ob es für Sie, auch unter steuerlichen Aspekten, lohnt eine Basis Rente abzuschließen. Um für Sie die günstigste Lösung zu finden ist eine individuelle Beratung erforderlich.