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Mit einem Schuldschein, sei es als Inhaber- oder Namensschuldschein, verpflichtet sich der Schuldner gegenüber dem Geldgeber, das Schuldscheindarlehen zu verzinsen und zurückzuzahlen.

Über die Vermittlung der ICFB können Sie auch Inhaberschuldscheine und andere Schuldscheine erwerben.

Ein Schuldschein, sei es als Inhaber- oder Namensschuldschein, verpflichtet den Schuldner gegenüber dem Geldgeber, das Schuldscheindarlehen zu verzinsen und zurückzuzahlen. Dabei stellt bei einem Namenspapier der Schuldner dem Gläubiger eine Urkunde zur Begründung der Forderung aus. 

In einem Schuldschein als Namenspapier sind Gläubiger und Schuldner namentlich aufgeführt. Eine Übertragung erfolgt – falls nicht ausgeschlossen – durch Abtretung der Forderung und Mitteilung darüber an alle beteiligten Parteien. 

Bei einem Inhaberpapier hingegen erfolgt die Legitimation durch den Inhaber. Bei Schuldscheinen als Inhaberpapier in effektiven Stücken, wie Sparbüchern, ist daher besondere Vorsicht vor unberechtigtem Zugriff zu empfehlen. 

Vorteilhaft sind Schuldscheine durch die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten für Verkäufer und Käufer. In der Regel bestehen Standardisierungen, speziell für Banken Namensschuldscheine. Namensschuldscheine die von Mitgliedsinstituten der Sicherungseinrichtungen der deutschen Banken begeben werden, sind betragsmäßig begrenzt, teils unbegrenzt durch die jeweilige Sicherungseinrichtung geschützt. Inhaberschuldscheine von Banken, Industrieunternehmen oder Versorgern, sind ungesichert. Hier besteht ein Risiko eines Totalausfalles bei Zahlungsunfähigkeit.